Wo gibt es Kindersoldat*innen?
Wie viele Kindersoldat*innen es genau gibt, ist nicht mit Sicherheit zu sagen. Schätzungen gehen allerdings weltweit von 30.000 bis zu 300.000 Kindersoldat*innen aus, von denen rund 40 Prozent Mädchen sind.
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Auch hinsichtlich der geographischen Verteilung von Kindersoldat*innen können keine verlässlichen Aussagen getroffen werden. Schätzungen der Vereinten Nationen gehen jedoch davon aus, dass in mindestens 20 Ländern weltweit Kindersoldat*innen an bewaffneten Konflikten beteiligt sind und teils schwerste Menschenrechtsverletzungen erleiden müssen.
Andere Schätzungen liegen weitaus höher: So gibt beispielsweise die NGO „Child Soldiers International" auf ihrer Webseite an, dass in insgesamt 46 Ländern auf der Welt Kindersoldat*innen eingesetzt werden. Betroffen sind unter anderem der Südsudan, Jemen, Myanmar, Afghanistan, Syrien, die Zentralafrikanische Republik, die Demokratische Republik Kongo und Somalia.
hellgrün - gesetzliches Mindestalter bei 19 Jahren
grün - gesetzliches Mindestalter bei 18 Jahren
gelb - gesetzliches Mindestalter bei 17 Jahren
rot - gesetzliches Mindestalter bei 16 Jahren
schwarz - gesetzliches Mindestalter unter 16 Jahren (für Militärschulen)
weiß - gesetzliches Mindestalter unklar oder keine Armee
eigene Darstellung, nach: CHILD SOLDIERS INTERNATIONAL 2017
Obwohl Kindersoldat*innen in den Medien oftmals als Problem des Globalen Südens betrachtet werden, handelt es sich um ein globales Phänomen. Denn auch in europäischen Ländern, wie zum Beispiel in Deutschland und in Frankreich, sowie auf dem gesamten nordamerikanischen Kontinent können bereits 16- und 17-Jährige in die Armee eintreten.
Allerdings verbietet das zweite Fakultativprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention, dass Kinder unter 18 Jahren nicht zwangsrekrutiert werden oder sich an Kampfhandlungen beteiligen dürfen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass rekrutierte Minderjährige zu 100 Prozent freiwillig - ohne Zwang Dritter - beigetreten sein müssen und bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres nur zu Trainingszwecken eine Waffe nutzen dürfen.